Im Drama "Die letzte Reise" beeindruckt Christiane Hörbiger als Seniorin, die nach einem ereignisreichen Leben ihren Tod selbst bestimmen will. Durch ihren Wunsch zu sterben bringt die an vergleichsweise "normalen" Alterskrankheiten leidende Frau ihre Töchter (gespielt von Suzanne von Borsody und Nina Kronjäger) in einen Gewissenskonflikt: Der Freitod der Mutter lässt sich nur verhindern, wenn sie der geistig topfitten Frau per Gericht eine Betreuung zuweisen lassen. Regisseur Florian Baxmeyer inszeniert das umstrittene Thema Sterbehilfe als Diskurs um Moral, Selbstbestimmung und Würde. Am Montag, 2. Oktober 2017, um 20:15 Uhr zeigt Das Erste den Film im Rahmen eines Themenabends "Selbstbestimmtes Sterben".
Spielfilm und Dokumentation
"Die letzte Reise" ist eine Produktion der Aspekt Telefilm-Produktion im Auftrag der ARD Degeto für Das Erste (Produzent: Markus Trebitsch). Das Drehbuch stammt von Thorsten Näter. Die Redaktion liegt bei Stefan Kruppa und Sascha Schwingel.
In der sich um 21:45 Uhr anschließenden Dokumentation "Frau S. will sterben – Wer hilft am Lebensende?" porträtieren Ulrich Neumann und Sebastian Bösel Frau S.. Sie ist 78 Jahre alt und "multimorbid", wie Ärzte das nennen. Im Alter wird ihr zur unerträglichen Last und sie hat beschlossen, ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Sie will es jetzt tun, bevor ihre Kräfte weiter nachlassen und sie unter Umständen den Becher mit dem Schlafmittel und der tödlichen Substanz nicht mehr selbst trinken kann. Ihr Wunsch sei unerschütterlich, nichts könne sie davon abbringen, sagt sie. Und ihr Sohn ist der einzige, der ihr dabei helfen kann.
Wie ist die Rechtslage?
Hilfe von außen kann sie nicht in Anspruch nehmen. Denn Aktivitäten von Sterbehelfern werden in Deutschland durch ein neues "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" unmöglich gemacht. Auch Ärzte, die Schwerstkranken bei einem Suizid helfen, laufen Gefahr, sich strafbar zu machen. Wer also hilft am Lebensende? Der Film zeigt, dass diese Frage immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet ist.
Mein Kommentar dazu: Dass von den zwei Töchtern eine ihre Mutter für unzurechnungsfähig erklären lassen will, weil sie in die Schweiz fahren will, finde ich ziemlich unmöglich. Ob es in der Schweiz z.B. bei Dignitas wirklich so einen verständnisvollen Arzt gibt und das Ende so stilvoll abläuft, möchte ich einmal bezweifeln.
Näher an der Realität fand ich die anschließende Dokumentation. Sie zeigte, dass es trotz der unmöglichen Gesetzgebung Möglichkeiten gibt, zuhause selbstbestimmt zu sterben. Ich möchte hier auf das Buch "Gut Sterben, würdevoll, friedlich, selbstbestimmt" von Sidney Wanzer und Joseph Glenmullen, erschienen 2009 bei Zweitausendeins, verweisen. Besonders hilfreich finde ich da den Katalog von 15 Fragen, die gestellt werden müssen, bevor eine Beschleunigung des Sterbeprozesses eingeleitet werden sollte.
Momentan sind diese Betrachtungen für mich wieder eher Theorie, aber ich weiß, dass sich das ganz schnell ändern kann und arbeite an dem geordneten Rückzug aus diesem Leben.
Hier zwei Bilder aus Szenen, die mich besonders beeindruckt haben:
Hier ist Christiane Hörbiger schon in der Schweiz bei einer Sterbehilfe und wird gebeten, als Zeugin einen Fall zu begleiten. Es handelt sich dabei um eine junge Frau, die offensichtlich durch Krebs bereits alle Haare verloren hat. Der Fall wird nicht weiter hinterfragt. Sie wird noch einmal eindringlich befragt, ob sie bei klarem Verstand ist und ob sie das wirklich will. Dann trinkt sie ganz befreit den Todescocktail, der nach zwei Minuten wirkt. Christiane Hörbiger fährt danach wieder nach Hause!
Das zweite Bild stammt aus der Dokumentation, wo Frau S. von ihrem Sohn einen Todes-Pudding bekommen hat, den sie sich selbst anrührt und energisch löffelt.
Frau S. und ihr Sohn bewegen sich damit voll in dem Bereich, der auch nach §217 noch erlaubt ist. Sie muss nicht in die Schweiz, aber jemanden finden, der ihr das Rezept gibt und die Zutaten besorgt.
Es gibt also auch heute noch durchaus Möglichkeiten, das zuhause zu machen und sich von Angehörigen helfen zu lassen, ohne dass diese Angst vor einer strafbaren Handlung haben müssen!
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